Kindertagespflege ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter bis einschließlich 13 Jahren durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. In der Regel findet sie im Haushalt der Betreuungsperson statt. Möglich ist auch eine Betreuung im elterlichen Haushalt. Kindertagespflege ist nicht nur eine gute Alternative zur Kinderkrippe. Sie ist die Lösung, wenn Sie Betreuung für die Jüngsten (auch schon vor dem ersten Geburtstag) in einer kleinen Gruppe suchen, die außerdem Ihren Arbeitszeiten angepasst werden kann. In der Regel sind Kinder drei bis fünf Tage pro Woche bei der Tagesmutter/Tagesvater in Betreuung.
Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater benötigt für die Betreuung im Regelfall eine Erlaubnis vom Jugendamt. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Tagesmutter/der Tagesvater geeignet ist, über kindgerechte Räumlichkeiten und über besondere Kenntnisse in der Kindertagespflege verfügt. Die Betreuung in Kindertagespflege ist auf maximal fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder beschränkt.
Kindertagespflege wird seit 01.01.2010 durch den Kreis Offenbach gefördert und ist damit auch finanziell attraktiver geworden. Ggfs. kommen jedoch weitere, nicht über die Satzung abgedeckte Kosten auf die Eltern zu. Wir informieren dazu ausführlich in unseren Beratungsgesprächen.
Satzung Kindertagespflege Kreis Offenbach pdf öffnen
Elternservice
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