Sein 150. Geburtstag muss der letzte sein!

Kaum zu glauben, aber wahr: Am 15. Mai 1871 wurde der Paragraf 218 in das Strafgesetzbuch des deutschen Kaiserreiches (!) aufgenommen. Die Kampagne 150 Jahre Widerstand gegen § 218 hat ein informatives Video auf seiner Homepage veröffentlicht.

Der § 218 stammt aus einer Zeit, in der

  • die Rechte von Frauen nur über den Ehemann im Familienrecht definiert waren
  • Frauen nicht allein geschäftsfähig waren, nicht arbeiten, kein Geld besitzen, nicht wählen und nicht studieren durften,
  • Frauen kein Recht auf eigene Sexualität, kein Recht auf ihre Kinder hatten und ihr Sex nur der Fortpflanzung und Produktion von Untertanen dienen durfte.

Viele dieser Ungeheuerlichkeiten konnten inzwischen durch den Kampf von Frauenrechtlerinnen beseitigt werden. Nur der § 218 StGB hat in Deutschland den Zusammenbruch des Kaiserreichs, zwei Weltkriege, zwei Frauenbewegungen und schließlich die deutsche Einheit überstanden. Auch heute noch sind Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Es gibt keine Gleichberechtigung ohne reproduktive Selbstbestimmung. Der Kampf um das Recht auf den eigenen Körper, eigene Sexualität, auf reproduktive Rechte ist immer noch nicht gewonnen.

Das Mütterzentrum Langen unterstützt die Forderung zur Streichung der §§ 218 ff StGB!

Aktionen zum Mitmachen und Unterstützen

Frankfurt für Frauenrechte: "Wir streichen den § 218!" am 15.05. um 14 Uhr, Frankfurt/M. Liebfrauenberg

Pro Familia & Frauenbüro Offenbach: Menschenkette am 15.05. um 11 Uhr, Offenbach, Rathaus Berliner Straße

German Alliance for Choice: Aufruf 150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – Es reicht! Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

Pro Choice Deutschland e. V.: Petition Weg mit § 218! Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!