freiberuflich oder angestellt in unseren KiWo-Kinderwohnungen

Wir suchen immer neue Tagesmütter und Tagesväter, denn der Betreuungsbedarf ist riesig. Für unsere KiWo-Standorte suchen wir Kindertagespflegepersonen und/oder Vertretungskräfte. Da die Einsatzmöglichkeiten in der Kindertagespflege vielfältig sind, beschreiben wir hier Grundsätzliches und empfehlen, sich in jedem Fall persönlich bei uns zu informieren. 

Wir freuen uns riesig über alle netten Leute, die sich für Kindertagespflege interessieren. Nutze die Möglichkeit, dich unverbindlich und kostenfrei zu informieren. Wir beantworten gerne deine Fragen und überlegen gemeinsam, ob Kindertagespflege etwas für dich sein könnte. 

Tätigkeitsbeschreibung

Tagesmütter und Tagesväter nennt man offiziell Kindertagespflegepersonen. Sie versorgen Kleinkinder, bis sie drei Jahre alt sind bzw. in die Kita wechseln. Nur vereinzelt betreuen Tagespflegepersonen auch Schulkinder. Sie kümmern sich liebevoll um die Kinder und begleiten und fördern sie in ihren ersten Lebensjahren kompetent und zuverlässig. Mit den Eltern ihrer Tageskinder arbeiten sie eng zusammen. Kindertagespflegepersonen arbeiten im öffentlichen Auftrag und tragen viel Verantwortung. 

Betreuungsorte und -modelle

Bei der klassischen Kindertagespflege betreuen die Tagesmütter und Tagesväter bei sich zu Hause. Es gibt aber auch Modelle, bei denen sie in anderen Räumen betreuen, z. B. bei Unternehmen, in Kitas, an Schulen (z. B. während des Deutschunterrichts der Mütter), in angemieteten Räumen oder in Kinderwohnungen (KiWo) des Elternservice.

Die meisten Tagesmütter und Tagesväter arbeiten freiberuflich auf selbstständiger Basis. Sie schließen Verträge mit den Eltern und mit dem Jugendamt ab und kümmern sich um alles, was nötig ist. Es gibt aber auch angestellte Kindertagespflegepersonen, z. B. in Elternservice-KiWo (Kinderwohnungen) oder als Vertretungskräfte. 

Voraussetzungen

Alle, die regelmäßig länger als drei Monate und mehr als 15 Wochenstunden gegen Bezahlung Kinder betreuen wollen, brauchen eine Pflegeerlaubnis. Diese erteilt das Jugendamt, das für den Ort der Kindertagespflegestelle zuständig ist. Es überprüft nicht nur die persönliche Eignung der Betreuungsperson, sondern auch die Räumlichkeiten. Tagespflegepersonen müssen eine Grundqualifizierung und einen Erste-Hilfe am Kind-Kurs nachweisen und jährlich Aufbau- und Auffrischungskurse besuchen. Einen Schulabschluss und gute Deutschkenntnisse werden ebenfalls vorausgesetzt.

Zeitumfang

Die Betreuungszeiten legt jede Kindertagespflegeperson selbst fest. Mindestens 15 Wochenstunden bis max. 45 Wochenstunden werden gefördert. 

Vergütung

Die Bezahlung richtet sich nach der derzeit gültigen Satzung für Kindertagespflege im Kreis Offenbach. Die Tagesmütter und Tagesväter werden direkt vom Jugendamt bezahlt. Im Stundensatz enthalten sind die Erziehungsleistungen und die anfallenden Sachkosten. Zusätzlich werden Beiträge zur Berufsgenossenschaft erstattet sowie 50 % der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). 

Wenn eine Freiberuflichkeit nicht in Frage kommt oder kein ausreichenden Platz für die Betreuung im eigenen Haushalt vorhanden ist, ist auch eine Festanstellung beim Elternservice möglich. 

Wir freuen uns auf deine Bewerbung und informieren gerne auch online

Ihre Ansprechpartnerin

Sarah Bock

Beratung & Qualifizierung
für Tagesmütter und Tagesväter
Elternservice Mütterzentrum Langen e. V.